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FDP lehnt Wohnraumsatzung ab

In seiner gestrigen Sitzung hat der Stadtrat mit Stimmen von CDU, SPD, Grünen und Linken eine Wohnraumschutzsatzung für Rheda-Wiedenbrück beschlossen. Lediglich die FDP-Fraktion stimmte gegen den Entwurf der Stadtverwaltung. Mit der Satzung verfolgt die Stadt das Ziel, "Bettenburgen" und "Matratzenlager" einzudemmen. Hierbei handelt es sich um zum Teil marode Wohnungen, in denen vorwiegend Werkvertragsarbeitnehmer zu relativ hohen Mieten auf engstem Raum einquartiert werden.

 

Bei einer Wohnraumschutzsatzung dürfen Wohngebäude künftig keiner anderen Nutzung zugeführt werden. Da es sich den Unterkünften häufig um gewerbliche Vermietung handelt, wäre dies künftig nicht mehr ohne Zustimmung der Stadtverwaltung möglich. Die FDP hat dennoch Bedenken gegen die Satzung. Patrick Büker, FDP-Fraktionsvorsitzender, erklärt die Position seiner Fraktion:

 

"Wir teilen das Ziel der Stadtverwaltung und der anderen Parteien. Auch wir möchten ein wirksames Mittel zur Eindemmung dieser Unkünfte. Sie lassen kein würdevolles Leben zu und werden häufig gemeinsam mit den Arbeitsverträgen zu überhöhten Mieten bei Subunternehmen angemietet. Zudem beeinträchtigen sie das Stadtbild. Die Eindäummung dieser Unterkünfte hat deshalb eine besondere Priorität. Eine Wohnraumschutzsatzung kann hierfür ein Mittel sein.

 

Mit der beschlossenen Satzung wird aber das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Eine Zweckentfremdung liegt nämlich auch dann vor, wenn der Freiberufler sein Büro im Wohnzimmer erweitern möchte, wenn eine Familie ihr Dachgeschoss für eine Ferienwohnung ausbaut, oder wenn Berufstätige ins Ausland versetzt werden und ihre Wohnungen deshalb leer stehen. Auch sie benötigen künftig eine Ausnahmegenehmigung von der Stadtverwaltung."

 

Diesen Eingriff in das grundgesetzlich gechützte Eigentum sei mit liberalen Prinzipien nicht vereinbar. Die Bürger würden unter Generalverdacht gestellt und mit neuer Bürokratie überfrachtet. Die Satzung hätte für eine Zustimmung der FDP daher weiter konkretisiert werden müssen. "Bei einem Verbot der gewerblichen Vermietung, die nicht der Tourismusförderung dient, hätten wir der Satzung zugestimmt", so Büker abschließend.

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