Steuernachzahlungen stellen häufig ein besonderes Ärgernis dar. Denn neben der eigentlichen Nachzahlung werden oft noch Nachzahlungszinsen von den Finanzämtern und Gemeinden festgesetzt. In einem Antrag an den Stadtrat fordert die FDP-Fraktion nun, die Steuerzahler vor zu hohen Zinsen besser zu schützen.
Denn der Zinssatz für Nachzahlungszinsen beträgt 6%. In Anbetracht des aktuellen Marktzinsniveaus hat die FDP-Fraktion Zweifel, dass Zinsen in dieser Höhe noch verfassungsgemäß sind. Auch der Bundesfinanzhof als höchstes deutsches Steuergericht bezweifelt dies und hat die Frage zur Klärung an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe weitergegeben. Damit der Gewerbesteuerzahler in Rheda-Wiedenbrück aber von einem vorteilhaften Urteil in der Zukunft profitiert und seine Zinsen zumindest anteilig zurückerhält, muss er zuvor Widerspruch gegen die Gewerbesteuerbescheide der Stadt eingelegt haben.
Zum Antrag der FDP-Fraktion erklärt Fraktionsvorsitzender Patrick Büker: „Es ist verfahrensrechtlich möglich, dass die Stadt alle Gewerbesteuerbescheide mit einer Zinsfestsetzung vorläufig erlässt. Der Vorteil wäre, dass Gewerbetreibende keinen Widerspruch gegen ihre Gewerbesteuerbescheide einlegen müssten und diese im Erfolgsfall zu ihren Gunsten geändert werden.“ Auch das Bundesfinanzministerium habe die Finanzämter bereits angewiesen, einen Vorläufigkeitsvermerk auf ihre Bescheide aufzunehmen. Da aber die Städte und Gemeinden für die Erhebung der Gewerbesteuer zuständig sind, gelte dies nicht für Gewerbesteuerbescheide.
„Es ist dem Steuerzahler nicht vermittelbar, dass er etwa gegen seinen Einkommen- oder Körperschaftsteuerbescheid vom Finanzamt keinen Einspruch einlegen muss, gegen den Gewerbesteuerbescheid der Kommune hingegen schon. Auch darf nicht der Eindruck entstehen, die Stadt wolle sich aus rein verfahrensrechtlichen Gründen verfassungswidrig bereichern, sollte das Bundesverfassungsgericht den Zinssatz für unzulässig erachten“, so Büker abschließend.
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