Vor rund zwei Jahren hat der Rat eine neue Satzung über die Elternbeiträge für Kindertagesbetreuung beschlossen. Zu den größten Kritikern des Satzungsentwurfs zählten damals auch die Freien Demokraten. „Wir haben die Satzung seinerzeit abgelehnt, weil sie keine prozentuale Deckelung vom elterlichen Jahreseinkommen enthielt“, resümiert FDP-Fraktionsvorsitzender Patrick Büker.
Ein weiterer Kritikpunkt waren Grenzbeiträge über 100%. In manchen Fällen kann es nämlich vorkommen, dass wenige Euro mehr an Jahreseinkommen zu höheren Beiträgen von mehreren hundert Euro führen. Beträgt das elterliche Jahreseinkommen 49.000 Euro, zahlt eine Familie für eine Ü3-Tagesbetreuung bei 35 Wochenstunden insgesamt 1.008 Euro pro Jahr. Steigt das Einkommen um nur 20 Euro an, werden plötzlich 1.296 € fällig, da die Beitragsgrenze von 49.001 Euro überschritten wird. „Das ist zutiefst ungerecht und leistungsfeindlich. So kann das gut gemeinte Weihnachtsgeld des Arbeitgebers schnell zu einer echten Belastung werden“, führt Büker aus. Leistung dürfe aber nicht bestraft werden.
Mit einem Antrag an den Stadtrat soll dieser sogenannte Fallbeileffekt abgemildert werden. Konkret schlagen die Freien Demokraten vor, in solchen Grenzfällen den nächst niedrigeren Jahresbeitrag heranzuziehen und maximal 50% vom Mehrverdienst aufzuschlagen. „Natürlich soll derjenige, der mehr verdient, auch mehr bezahlen. Es muss aber letztendlich verträglich sein“, erklärt Büker das Ansinnen seiner Fraktion. Im Ausgangsfall würde die Familie weiterhin 1.008 Euro als Grundbeitrag und einen Aufschlag von 10 Euro bezahlen. „Mit dieser Beitragsbremse können wir in solchen Grenzfällen für mehr Gerechtigkeit sorgen. Mittelfristig fordern wir aber auch weiterhin eine prozentuale Bemessung der Beiträge am Jahreseinkommen“, so Büker abschließend.
Kommentar schreiben