Jede Wohnung in Deutschland muss monatlich 17,50 Euro Rundfunkbeitrag an den ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice (früher GEZ) entrichten. Der Beitrag wird dabei per Bescheid vom Beitragsservice erhoben. Zahlt ein Schuldner nicht, so wird nach einem mehrstufigen Mahnverfahren der Beitrag vollstreckt. Die Vollstreckung erfolgt gemäß des Rundfunkstaatsvertrags durch die Kommune, in der der Schuldner gemeldet ist. Hierfür erhält die Stadt dann eine pauschale Erstattung von aktuell 23 Euro. Welche Aufwendungen dem entgegenstehen wollte die FDP-Fraktion im Stadtrat nun in einer Anfrage von der Verwaltung wissen.
Insgesamt sei es in den Jahren 2014 bis 2017 zu 2.849 Fällen von säumigen Beitragszahlern gekommen, für die die Stadt das Inkasso übernehmen musste. Dabei sind die Erstattungen bei weitem nicht ausreichend. Patrick Büker, Fraktionsvorsitzender der FDP im Stadtrat, erklärt hierzu: „Pro Fall entstehen der Stadtverwaltung Aufwendungen von 72,23 Euro. Davon werden nur 23 Euro vom Beitragsservice erstattet. In 2017 ist bei 785 Inkasso-Fällen also ein Fehlbetrag von 38.650 Euro für den Haushalt entstanden.“
Zwar sei die Stadt gesetzlich zur Amtshilfe verpflichtet. Aus Sicht der FDP müssen die entstehenden Aufwendungen jedoch in tatsächlicher Höhe erstattet werden. Büker: „Es darf nicht sein, dass der Steuerzahler noch indirekt für die Vollstreckung zahlt.“ Deshalb haben die Freien Demokraten nun ihre Fraktion im Düsseldorfer Landtag eingeschaltet. Ziel sei es, eine schnelle Änderung der Erstattungspraxis herbeizuführen. Grundsätzlich müsse es jedoch eine Änderung bei der Vollstreckung geben. „Die Stadt ist schließlich kein Inkassodienstleister“, so Büker.
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