Der Online-Versandhändler Amazon plant laut Medienberichten einen neuen Standort im interkommunalen Gewerbegebiet Aurea, an dem auch die Stadt zu 40% beteiligt ist. Hierzu wurde ein rund 15 Hektar großes Grundstück an den britisch-amerikansichen Projektentwickler IDI Gazeley veräußert. Dort sollen Medienberichten zufolge etwa 2.000 Arbeitsplätze entstehen. Im Vorfeld der Veräußerung sorgte das Projekt in Politik und Bürgerschaft teils für Kritik, da die Stadträte der drei Kommunen nicht beteiligt wurden. Neben Rheda-Wiedenbrück sind auch Herzebrock-Clarholz und Oelde an der Aurea GmbH beteiligt.
Dies möchte die FDP-Ratsfraktion in Rheda-Wiedenbrück nun ändern. In einem Antrag an den Stadtrat fordert sie, die Räte bei künftigen Grundstücksgeschäften über 8 Hektar zuvor anzuhören. Hierzu erklärt FDP-Fraktionsvorsitzender Patrick Büker: „Wir sind nicht gegen die Amazon-Ansiedlung. Das Unternehmen stellt für Rheda-Wiedenbrück und die Region eine Chance dar. Auch das bisherige Verfahren ist aus unserer Sicht rechtlich nicht zu beanstanden.“
Die Ansiedlung habe jedoch Schwachstellen im Gesellschaftsvertrag der Aurea GmbH offenbart. Büker: „Der Aufsichtsrat konnte eine Entscheidung treffen, deren politische Konsequenzen die Stadträte zu tragen haben. Es ist an uns als Kommunalpolitik, für genug Wohnraum, Kita-Plätze und die Infrastruktur für bis zu 2.000 Beschäftigte zu sorgen. Bei Unternehmen dieser Größenordnung müssen wir zwingend im Vorfeld informiert werden um handlungsfähig zu bleiben.“ Es könne nicht sein, so Büker, dass ein Großteil der Ratsmitglieder erst aus der Zeitung über neue 2.000 Arbeitsplätze auf der grünen Wiese vor den Toren der Stadt erfahren habe.
Künftig soll der Aurea-Geschäftsführer angewiesen werden, bei Grundstücksgeschäften über 8 Hektar den Stadträten die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Erst dann soll der Aufsichtsrat über den Kaufvertrag befinden. Aufgrund der rechtlichen Besonderheiten der GmbH muss diese Weisung jedoch die Gesellschafterversammlung erteilen, in der die städtischen Vertreter 40% der Stimmen besitzen. Der Stadtrat müsse somit zunächst seine eigenen Vertreter beauftragen, eine solche Weisung in der Gesellschafterversammlung zu beantragen und herbeizuführen.
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