3.000 Auskünfte, über 14.000 Euro Umsatz im Jahr: Die FDP-Fraktion im Stadtrat wollte von der Verwaltung wissen, wie viele Einwohnerdaten die Stadtverwaltung im Jahr verkauft und was ihr das einbringt. Die Bürger können sich jedoch kaum wehren.
Per Gesetz sind alle Bürger verpflichtet, den Meldeämtern ihren neuen Wohnort mitzuteilen. Diese Ämter dürfen diese Daten dann ganz ohne Zustimmung der betroffenen Personen an Unternehmen verkaufen, so sieht es das Meldegesetz des Landes NRW vor. Konkret geht es um Informationen über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschrift. Wie die Stadt Rheda-Wiedenbrück diese Daten herausgibt, wollten nun die Freien Demokraten im Stadtrat von der Verwaltung wissen. Im Jahr 2013 habe die Stadtverwaltung dabei 3.001 Auskünfte erteilt (2012: 2.791). Dabei beliefen sich die Einnahmen auf 14.415 EUR (2012: 14.954 EUR). Diese Zahlen gehen aus der nun veröffentlichen Antwort der Verwaltung hervor.
Wer die Daten einkauft werde nicht erfasst. Laut Aussage der Stadtverwaltung handele es sich aber überwiegend um Rechtsanwälte und Inkasso-Unternehmen. Zugänglich seien die Daten über ein Online-Portal, zu dem auch drei Adressermittlerfirmen einen Direktzugang haben. Für die Freien Demokraten ergeben sich hieraus weitreichende Probleme. Patrick Büker, Fraktionsvorsitzender der FDP im Stadtrat kritisiert: „Wenn die Daten über ein Online-Portal verfügbar sind, muss man sich auch Fragen, wie diese Daten gesichert sind, schließlich geht es hier um hochsensible Adressdaten. Am liebsten wäre es uns, wenn die Meldedaten auf einem Server ohne Netzwerkzugang abgelegt wären.“
Da das Gesetz ein Landesgesetz ist, sieht die FDP-Fraktion keine Möglichkeit zur Eindämmung des kommunalen Datenhandels. Hier solle aber die Stadt weiter in die Pflicht genommen werden: „Die
Stadt muss die Bürger proaktiv über ihre begrenzten Widerspruchsrechte aufklären. Bislang geschieht dies nur einmal jährlich im Amtsblatt, die aber noch nie Bestseller waren“, so Büker. Die
Anfrage und Antwort der Stadtverwaltung ist HIER einsehbar. Den Vordruck eines
Antrags zur Einrichtung einer Übermittlungssperre finden Sie HIER.
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