Das NRW-Ministerium für Bauen und Wohnen hat einen Entwurf für eine Mietpreisbegrenzung vorgelegt. Dem zufolge sollen in 59 Städten Nordrhein-Westfalens die Mietanpassungen auf 15 Prozent bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete innerhalb von drei Jahren begrenzt werden. Neben Paderborn und Bielefeld ist Rheda-Wiedenrück die dritte Stadt in OWL, die hiervon betroffen ist.
Die FDP lehnt diesen Vorstoß der Landesregierung entschlossen ab. Hierzu erklärt Patrick Büker, FDP-Stadtverbandsvorsitzender: „Rot-Grün geht es wieder einmal nur um Schaufensterpolitik. In einem angespannten Wohnungsmarkt, wie in Rheda-Wiedenbrück, kann man die Mieten nur durch den Neubau von Mietwohnungen senken. Durch die Erhöhung der Grunderwerbssteuer, die Energeieeinsparverordnung und die nun geplante Mietpreisbremse erreicht die Landesregierung aber das genaue Gegenteil.“
In erster Linie würden mit der Mitpreispremse die Vermieter getroffen, die ihre Mieterhöhungsmöglichkeiten aus Rücksicht auf die Mieter nicht regelmäßig ausschöpfen. „Bevor das Gesetz in Kraft tritt, werden Vermieter ihre Mieten auf den derzeitigen Höchstsatz von 20% erhöhen. Somit steigt auch die ortsübliche Vergleichsmiete. Viele Mieter werden nach Einführung dieses Gesetzes also höhere Mieten zahlen, als zuvor. Gleiches konnte man in München bereits beobachten“, so Büker.
Statt einer Mietpreisbremse fordert die FDP die Schaffung von neuen Mietwohnungen. Dazu müssen Investitionen attraktiv gemacht und Bürokratie abgebaut werden. Büker: „Nur so können wir die Situation in Rheda-Wiedenbrück nachhaltig entspannen und die Mieter werden nicht höher belastet.“
Kommentar schreiben